Zimmerpreise pro Tag inkl. Frühstück und WLAN-Nutzung (sofern verfügbar)
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ab 15.05. bis 15.09. |
ab 01.04. bis 15.05.
ab 15.09 bis 01.11. |
ab 01.11. bis 01.04. |
| Einzelzimmer |
EUR 66,- |
EUR 59,- |
EUR 50,- |
| Doppelzimmer |
EUR 99,- |
EUR 86,- |
EUR 69,- |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag im Hotel Schlossgarten
I. Geltungsbereich
1. Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern
zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter-
oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Hotels.
3.
Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II.
Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die
Annahme des Buchungsangebots des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel
steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das
Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel
gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das
Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen
regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche
verjähren in fünf Jahren.
Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen.
III.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet,
die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
2. Der Gast ist
verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des
Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise
schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und
erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis,
so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch
um 5% anheben.
4. Die Preise können vom
Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl
der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht
und das Hotel dem zustimmt.
5. Die Bezahlung der
Leistungen ist unmittelbar nach der Inanspruchnahme, also spätestens am
Abreisemorgen fällig.
Ausnahmsweise
erstellte Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist
berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der
rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Gast kann nur
mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen über einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
8. Das
Hotel behält sich vor, Vorauthentisierung von Kreditkarten vor der Anreise
vorzunehmen.
IV. Rücktritt des Gastes (i. e.
Abbestellung, Stornierung)
und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Gastes
von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! (siehe oben) Dies
gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf
Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches
oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem
Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht
ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Gast nicht in
Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es
frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für
ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall
verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis
frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies
Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte
oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
·
höhere Gewalt oder
andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
·
Zimmer unter
irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person
des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
·
das Hotel begründeten
Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
·
ein Verstoß gegen oben
Klausel I Nr. 2 vorliegt 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des
Gastes auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Gast erwirbt keinen
Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast
ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Bei Abwesenheit des
Gastes haben die beauftragten Hotelmitarbeiter jederzeit das Recht, das Gästezimmer
zu betreten, abweichende Regelungen
bedürfen der Zustimmung der Hotelleitung.
4. Der Gast ist
verpflichtet, dem Hotel einmal täglich die Möglichkeit der Zimmerreinigung
einzuräumen.
5. Nicht zuletzt aus
ökologischen Gründen behält sich das Hotel in der Heizperiode während der
Nachtstunden und bei Abwesenheit des Gastes am Tage eine Absenkung der Raumtemperatur
vor.
6. Am vereinbarten Abreisetag
sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht
es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII.
Haftung des Hotels
1.
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des
Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen
haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum
Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere
und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis
zu einem Höchstwert von € 3.500 im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel
empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für
eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
entsprechend.
3. Soweit dem Gast ein
Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel
nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze
2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden
vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch –
gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
gelten entsprechend.
VIII.
Haftung des Gastes
1. Der Gast haftet gegenüber dem
Hotel für verursachte Schäden, deren Beseitigung über den Einsatz des
Hotelpersonals hinausgehen (Ersatzbeschaffungen, Reparaturen, handwerkliche
Renovierungen) in voller Höhe. Bei kleineren Schäden kann ein pauschalisierter
Betrag erhoben werden.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder
Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs-
und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches
Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
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